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Gutachten



Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Neuropsychologie fertige ich Gutachten für die verschiedensten Auftraggeber an: Regierung von Oberbayern, Stadt München, Gerichtbarkeiten, Berufsgenossenschaften, Berufsunfähigkeitsversicherungen, private Unfallversicherungen und Privatpersonen.

Eine neuropsychologische Begutachtung dauert bei mir normalerweise bis zu 3 Stunden. Die Untersuchung beginnt mit einem ausführlichen Gespräch zur Krankheitsgeschichte, den aktuellen Beschwerden und der momentanen Lebenssituation. Es folgt die testpsychologische Überprüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit mittels PC und Bleistift-Papieraufgaben. Die psychische Befindlichkeit wird u. a. durch psychometrische Fragebögen (Selbsteinschätzungsverfahren) erhoben. Abschließend werden die Testergebnisse erläutert sowie gegebenenfalls Empfehlungen bezüglich der weiteren Behandlung ausgesprochen. Die Anfertigung des Gutachtens benötigt ca. 4 Wochen; Empfänger ist der Auftraggeber. Gegen dessen Weitergabe des Gutachtens an den Patienten habe ich nie Einwände.

Die Untersuchung führt bei vielen Patienten anfangs zu Nervosität, die sich jedoch für gewöhnlich rasch legt, da ich viel Wert auf eine angenehme Untersuchungsatmosphäre lege. Für die meisten Patienten ist die Testung interessant, macht manchen sogar Spaß. Natürlich strengt eine mehrstündige Untersuchung auch an, aber bei Bedarf können jederzeit Pausen eingelegt werden, und notfalls wird die Testung abgebrochen und zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt.

Je nach Aufkommen an Gutachtensaufträgen kann die Terminvergabe nach Beauftragung bis zu drei
Monate dauern.

Mitbringen muss der Patient im Normalfall nichts, außer gegebenenfalls eine Lesebrille und aktuelle Befunde, die der Auftraggeber selbst noch nicht vorliegen hat. Einen Aktenauszug erhalte ich bereits vom Auftraggeber, zeitgleich mit der Beauftragung.

Abklärungen

Abklärungen werden meist von Neurologen oder Psychiatern in Auftrag gegeben. Typische Fragestellungen sind Differentialdiagnosen bezüglich Depressionen, Demenz, AD(H)S und organischen Psychosyndromen. Zugrunde liegen üblicherweise kognitive Beschwerden, die vom Patienten subjektiv wahrgenommen werden, und für die (noch) keine sichere Ursache gefunden werden konnte.

 

Mittels einer umfassenden testpsychologischen und psychometrischen Untersuchung können die Beschwerden objektiviert und diagnostisch besser eingeordnet werden, und Sie erhalten von mir selbstverständlich auch Behandlungsempfehlungen und einen ausführlichen Bericht für sich selbst und den zuweisenden Arzt.

Andere Fragestellungen können z.B. die Beurteilung des Grads der Behinderung oder die Einschätzung der Arbeits-/Erwerbsfähigkeit sein.

Meine Aufgabe als Beratungspsychologin ist es, die Sachbearbeiter

der Berufsgenossenschaften bei der Steuerung der Heilbehandlung und der Beurteilung von Leistungsansprüchen inhaltlich zu unterstützen, z.B. in Form von Heilverfahrenskontrollen oder der Prüfung von erstellten Gutachten und Anträgen.

Beratungspsychologische Tätigkeit

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